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   OLG Naumburg, 29.09.2008 - 4 UF 31/08   

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https://dejure.org/2008,17410
OLG Naumburg, 29.09.2008 - 4 UF 31/08 (https://dejure.org/2008,17410)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29.09.2008 - 4 UF 31/08 (https://dejure.org/2008,17410)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29. September 2008 - 4 UF 31/08 (https://dejure.org/2008,17410)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des begrenzten öffentlichen Versorgungsausgleichs

  • Judicialis

    BGB § 1587 b Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1587b Abs. 5
    Voraussetzungen des begrenzten öffentlichen Versorgungsausgleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.11.2005 - XII ZB 260/03

    Bewertung von Versorgungsanrechten bei der Sächsischen Ärzteversorgung;

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.09.2008 - 4 UF 31/08
    Die damit allein noch diskutable Frage, ob der Höchstbetrag in der gesetzlichen Rentenversicherung analog § 1 Abs. 3 VAHRG eventuell in Anwendung der sogenannten Quotierungsmethode (s. dazu BGH, FamRZ 2006, 327, 329 sub II 2) anteilig auf den an sich gleichermaßen im Wege des analogen Quasi-Splittings nach jener Vorschrift in Verb. mit § 1587 b Abs. 2 BGB analog zu regulierenden Ausgleichsbetrag bei den angleichungsdynamischen und den anderen Versorgungsanrechten hätte aufgeteilt werden müssen, muss erstinstanzlich in sachgerechter oder jedenfalls nicht ermessensfehlerhafter Weise dahin beantwortet werden, dass im vorliegenden Fall nur die angleichungsdynamischen Rentenanwartschaften in den stets nach § 1587 b Abs. 5 BGB begrenzten öffentlichrechtlichen Versorgungsausgleich einzubeziehen sind.
  • OLG Bamberg, 15.10.1996 - 7 UF 108/96

    Zugrundezulegende gesetzliche Rentenanwartschaften bei Regelung des

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.09.2008 - 4 UF 31/08
    Denn auf eine - hier wohl nicht gegebene - Mindestbeschwer kommt es, im Gegensatz zur Berufung, bei der befristeten Beschwerde nicht an, wie schon aus der fehlenden Bezugnahme auf § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO in § 621 e Abs. 3 Satz 2 ZPO erhellt (vgl.: OLG Bamberg, FamRZ 1998, 305; Philippi, in: Zöller, ZPO, 26. Aufl., 2007, § 621 e Rdnr. 22).
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